Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten:
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung
Immobilienverwaltung nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung
Berufsrechtliche Regelung:
§ 34c Gewerbeordnung, zu finden unter www.gesetze-im-internet.de
Stand: 21.09.2025, 13:13:38 Uhr
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